Kennung: politik

Demokratie - ein Zahlenspiel

Wenn man sich unsere „Demokratie“ anschaut und mal ausrechnet, mit was für Mehrheiten die Macht im Staate beansprucht wird, so wird man feststellen, daß wir eigentlich nur noch von Minderheitsregierungen umgeben sind.

Es reicht schon sich zu überlegen, wenn bei einer Wahl ca. 54 % der Wahlberechtigten wählen gegangen sind, aber in etwa 13 % aller Stimmen gar nicht bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden, dann beruht der Machtanspruch der Abgeordneten auf gerade mal 41 % aller Stimmen. [1]

Die Mär von der Mehrheit

Ganz recht, nicht einmal die Mehrheit der Wahlberechtigten ist überhaupt vertreten in der Bremer Bürgerschaft.

Und nun feiern und wehklagen die Parteien Sieg und Niederlage. Ich sehe da überhaupt keinen Sieger.

Denn die zuerwartende Koalition in Bremen aus SPD und Grünen hat zwar einen sehr hohen Anteil dieser 41 %, aber auf die Gesamtwahlberechtigten bezogen sind es dann gerade mal 24 %. [2]

Und auch hier: eine nicht einmal ganz ein Viertel der Bürgerschaft repräsentierenden Mandate beansprucht die absolute Mehrheit.

Warum sind die Menschen also unzufrieden mit den Regierungen?

Mir ist durchaus klar, daß das in unserer Demokratie nun mal so geregelt ist, aber ich finde es auch sehr wichtig, daß wir uns vor Augen führen, wer hier welchen Machtanspruch mit welchem Rückhalt des Souveräns begründet.

Da muß man sich nicht wundern, daß es zwar eine Regierung gibt, aber oft weniger als die Hälfte der Bevölkerung hinterher damit zufrieden ist.

Ich halte es für ein sehr gefährliches Spiel mit der Macht. Denn es sind Könige ohne Volk!

Sollen’se halt wählen gehen …

Klar! - aber was wäre denn, wenn es tatsächlich zwei Dinge in unserer Demokratie gäbe: die Wahlpflicht und die Option der Enthaltung, oder besser des Nichterteilens seiner Stimme?

Zunächst einmal würde es unsere Demokratie schrecklich lähmen. Dann plötzlich wäre es notwendig sich nicht mehr am parteipolitischen Kalkül zu orientieren, sondern am Willen des Souveräns.

Nicht mehr Lobbies und Interessenverbände, Parteibuch und Fraktionszwang wären das Maß der Dinge, sondern die Frage, wie schafft man es, mit den erteilten Mandaten über 50% der Stimmen des Souveräns für eine Gesetzesvorlage zu vereinigen.

Im Falle der Bremer Bürgerschaft würde das aktuell dazu führen, daß Neuwahlen ausgerufen würden, denn sonst müßten vermutlich bis auf ein paar Abweichler alle Mandatsträger sich einig werden, das ist recht unwahrscheinlich.


  1. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,763431,00.html

     ↩
  2. Die Zahlen hier sind sind sogar zugunsten der Parteien auf, bzw. abgerundet.

     ↩
  Nergal

Diktatur des Rechts - Quis custodiet ipsos custodes?

Wer überwacht die Wächter? Juvenal.

W. Schäuble, unser derzeitiger Innenminister ist schon lange bekannt für seine bisweilen befremdlichen Aussagen, aber die aktuell im Nachrichtenmagazin Der Spiegel veröffentlichten Aussagen sind unfassbar.

Ich habe bewußt das Motto von Putin ("Diktatur des Rechts") hier angeführt, das war mein erster Gedanke nachdem ich das gelesen hatte.

Das Grundgesetz sieht eine sogenannte Wehrhafte Demokratie vor. Es gibt die drei Geheimdienste, die vermutlich sowieso schon häufig genug geltendes Recht beugen oder gar brechen. Es gibt die Möglichkeit verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien verbieten zu lassen und die Mitgliedschaft dadrin strafrechtlich zu ahnden. Das ist schon eine sehr weit gehendes Rechtsmittel, da es die gemeinschaftliche Äußerung und Argumentation und Verbreitung von zunächst einnal an sich freien Gedanken beschränken kann im Sinne einer mehrheitlichen Entscheidung via Legislative. Ich glaube, daß es seine Begründung hat, die in der deutschen Geschichte tief verankert sind. Dieses System garantiert(e) allen eine weitgehende Freiheit, außer derjenigen diese Freiheit zu beschränken oder auch nur dies zu zu wollen.

Das was Schäuble nun vorhat, ist den wehrhaften Wachhund von Haus und Hof zum Kampf- und Jagdhund abzurichten.

Wenn der Staat (die Exekutive) derzeit nicht die nötigen 'Freiheiten' (die nötige Macht) besitzt und die verfassungsrechtlichen Grundlagen zur Tötung im Verdachtsfall, zur Internierung von 'Gefährdern', zur Anklage wegen 'Verschwörung' (ist die Anklageerhebung gegen Verschwörer nicht selbst eine Verschwörung?) nicht vorhanden sind, so liegt das genau darin begründet, daß dies eine Einschränkung der vom Grundgesetz garantierten Freiheiten wäre, die man nicht beschränken darf.

Herr Schäuble ist spitz (nicht überspitzt) formuliert ein Feind der Verfassung, da er als Innenminister, Herr eines Großteils der Macht der Exekutive, die legislative und die judikative Säule unseres gleichverteilten Machtsystems aushöhlen will, um zugleich der exekutiven noch mehr Macht zu verschaffen. Macht, die in dieser Konzentration genau das ermöglicht, was die Grundungsväter dieser Republik zu hindern gesucht haben.

Wer entscheidet, wer im Verdachtsfall getötet werden soll? Übrigens gibt es auch hierfür bereits eine klare gesetzliche Regelung: die direkte und indirekte Notwehr. Eine bis unmittelbar vor der Not ausgeübte Wehr ist mit der grundsätzlich geltenden Unschuldsvermutung unvereinbar. Bei 'unmittelbarer Gefahr' (Not) sind bereits einige Grundrechte zur Wahrung höherwertiger Grundrechte überbrückbar; die Unversehrtheit der Wohnung ist geringeren Wertes als die Unversehrtheit von Leib und Leben.
Also nochmal zurück: wer entscheidet, ob ein verdächtiger getötet werden soll? Herr Schäuble scheint für eine Erfassung von Osama bin Laden bereits für sich die Entscheidung getroffen zu haben, er sei es, der richtet und sich damit das Vorrecht der Judikative anmaßt. Herr bin Laden könnte allenfalls vor ein Gericht gestellt werden, wo man ihm erstmal nachweisen muß, daß die Taten (9/11 soll hier als Stichwort genügen), deren er sich selber rühmt, spiruts rector zu sein, tatsächlich seinem Geiste entstammen.

Noch schlimmer als das noch zu 'lösende rechtliche Probem' erachte ich aber das aus Sicht des Innenministers scheinbar gelöste ethische Problem. Wie kann er sich anmaßen die moralische Berechtigung zum Töten oder auch Hinrichten zu haben? Auf Verdacht zu töten ist Mord.

Die Internierung von Verdächtigen oder Gefährdern ist ebenso ein 'rechtliches Problem'. Für all dies gibt es bereits Rechtsmittel, aber die setzen eine Zusammenspiel von richterlicher Anordnung und Ausführung durch die Exekutivorgane voraus, das engen Regeln und auch Rechten des zu Verhaftenden unterliegt. Man nennt das Untersuchungshaft. Natürlich unterliegt das nicht grundlos Beschränkungen; um eben eine willkürliche Entscheidung eines Innenministers oder auch eines niederrangigen Beamtens zu unterbinden. Die Aushebelung dieser Regelungen und sei es auch unter dem Deckmäntelchen von Gesetzesänderungen, die der Judikative, die ihr zustehende Macht zur Mäßigung der Exekutive raubt, bedeutet das was man einen 'Polizeistaat' nennt, eine perfide Form der 'Diktatur des Rechts'.

Man sieht hier hervorragend, wo es im Staatsrecht eine Lücke gibt. Ich wäre dafür, daß derjenige, der ein Regierungsamt übernimmt damit sein Mandat im dazugehörigen Parlament abgeben muß. Allein dieser Spagat zwischen Exekutive und Legislative ist wie man bei Herrn Schäuble sehen kann, schon ein zuviel an Macht. Wer sich alles erlauben kann, wird es auch tun.

Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave. Aristoteles.

  Nergal