Kennung: freiheit

Diktatur des Rechts - Quis custodiet ipsos custodes?

Wer überwacht die Wächter? Juvenal.

W. Schäuble, unser derzeitiger Innenminister ist schon lange bekannt für seine bisweilen befremdlichen Aussagen, aber die aktuell im Nachrichtenmagazin Der Spiegel veröffentlichten Aussagen sind unfassbar.

Ich habe bewußt das Motto von Putin ("Diktatur des Rechts") hier angeführt, das war mein erster Gedanke nachdem ich das gelesen hatte.

Das Grundgesetz sieht eine sogenannte Wehrhafte Demokratie vor. Es gibt die drei Geheimdienste, die vermutlich sowieso schon häufig genug geltendes Recht beugen oder gar brechen. Es gibt die Möglichkeit verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien verbieten zu lassen und die Mitgliedschaft dadrin strafrechtlich zu ahnden. Das ist schon eine sehr weit gehendes Rechtsmittel, da es die gemeinschaftliche Äußerung und Argumentation und Verbreitung von zunächst einnal an sich freien Gedanken beschränken kann im Sinne einer mehrheitlichen Entscheidung via Legislative. Ich glaube, daß es seine Begründung hat, die in der deutschen Geschichte tief verankert sind. Dieses System garantiert(e) allen eine weitgehende Freiheit, außer derjenigen diese Freiheit zu beschränken oder auch nur dies zu zu wollen.

Das was Schäuble nun vorhat, ist den wehrhaften Wachhund von Haus und Hof zum Kampf- und Jagdhund abzurichten.

Wenn der Staat (die Exekutive) derzeit nicht die nötigen 'Freiheiten' (die nötige Macht) besitzt und die verfassungsrechtlichen Grundlagen zur Tötung im Verdachtsfall, zur Internierung von 'Gefährdern', zur Anklage wegen 'Verschwörung' (ist die Anklageerhebung gegen Verschwörer nicht selbst eine Verschwörung?) nicht vorhanden sind, so liegt das genau darin begründet, daß dies eine Einschränkung der vom Grundgesetz garantierten Freiheiten wäre, die man nicht beschränken darf.

Herr Schäuble ist spitz (nicht überspitzt) formuliert ein Feind der Verfassung, da er als Innenminister, Herr eines Großteils der Macht der Exekutive, die legislative und die judikative Säule unseres gleichverteilten Machtsystems aushöhlen will, um zugleich der exekutiven noch mehr Macht zu verschaffen. Macht, die in dieser Konzentration genau das ermöglicht, was die Grundungsväter dieser Republik zu hindern gesucht haben.

Wer entscheidet, wer im Verdachtsfall getötet werden soll? Übrigens gibt es auch hierfür bereits eine klare gesetzliche Regelung: die direkte und indirekte Notwehr. Eine bis unmittelbar vor der Not ausgeübte Wehr ist mit der grundsätzlich geltenden Unschuldsvermutung unvereinbar. Bei 'unmittelbarer Gefahr' (Not) sind bereits einige Grundrechte zur Wahrung höherwertiger Grundrechte überbrückbar; die Unversehrtheit der Wohnung ist geringeren Wertes als die Unversehrtheit von Leib und Leben.
Also nochmal zurück: wer entscheidet, ob ein verdächtiger getötet werden soll? Herr Schäuble scheint für eine Erfassung von Osama bin Laden bereits für sich die Entscheidung getroffen zu haben, er sei es, der richtet und sich damit das Vorrecht der Judikative anmaßt. Herr bin Laden könnte allenfalls vor ein Gericht gestellt werden, wo man ihm erstmal nachweisen muß, daß die Taten (9/11 soll hier als Stichwort genügen), deren er sich selber rühmt, spiruts rector zu sein, tatsächlich seinem Geiste entstammen.

Noch schlimmer als das noch zu 'lösende rechtliche Probem' erachte ich aber das aus Sicht des Innenministers scheinbar gelöste ethische Problem. Wie kann er sich anmaßen die moralische Berechtigung zum Töten oder auch Hinrichten zu haben? Auf Verdacht zu töten ist Mord.

Die Internierung von Verdächtigen oder Gefährdern ist ebenso ein 'rechtliches Problem'. Für all dies gibt es bereits Rechtsmittel, aber die setzen eine Zusammenspiel von richterlicher Anordnung und Ausführung durch die Exekutivorgane voraus, das engen Regeln und auch Rechten des zu Verhaftenden unterliegt. Man nennt das Untersuchungshaft. Natürlich unterliegt das nicht grundlos Beschränkungen; um eben eine willkürliche Entscheidung eines Innenministers oder auch eines niederrangigen Beamtens zu unterbinden. Die Aushebelung dieser Regelungen und sei es auch unter dem Deckmäntelchen von Gesetzesänderungen, die der Judikative, die ihr zustehende Macht zur Mäßigung der Exekutive raubt, bedeutet das was man einen 'Polizeistaat' nennt, eine perfide Form der 'Diktatur des Rechts'.

Man sieht hier hervorragend, wo es im Staatsrecht eine Lücke gibt. Ich wäre dafür, daß derjenige, der ein Regierungsamt übernimmt damit sein Mandat im dazugehörigen Parlament abgeben muß. Allein dieser Spagat zwischen Exekutive und Legislative ist wie man bei Herrn Schäuble sehen kann, schon ein zuviel an Macht. Wer sich alles erlauben kann, wird es auch tun.

Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave. Aristoteles.

  Nergal

Meinungsfreiheit in einer Parteiendemokratie

Wolfgang Clement hat sein SPD-Parteibuch zurückgegeben, ich bewundere diesen Schritt. Es ist sicherlich nicht einfach mit so vielen Jahren Zugehörigkeit einen Bruch zu vollziehen.

Seit vielen Jahren sehe ich es mit großer Besorgnis, daß die Parteien sich wie kleine Diktaturen innerhalb Ihrer Strukturen aufführen. Ist eine Partei denn ein kollektiver Wille - ja muß denn nach einem Parteibeschluß alles 'gleichgeschaltet' agieren oder schweigen? Ist es nicht gerade die stets geforderte Zivilcourage, die diejenigen auszeichnet, die sich nicht opportunistisch verhalten? Die Machtverzicht einem Gewissensentscheid vorziehen? Diese sind es, die sich nicht von der Macht korrumpieren lassen.

Es werden Begriffe wie 'Verrat, 'Abweichler' verwendet für Mandatsinhaber, die sich nach einer Gewissensentscheidung gegen eine Duldung durch andere Parteien entscheiden. Mandatsträger die der demokratische Souverän, das Volk, nicht die Partei gewählt hat.

Dieses Phänomen gab es bei Heide Simonis Niederlage, bei Ypsilantis gescheiterter Wahl. Es wird öffentlicher Druck ausgeübt, es werden Webseiten gesperrt, es werden Ausschlußverfahren angestrengt. Und wer zu seiner Entscheidung öffentlich steht muß unter dem Parteiapparat leiden.

Ich würde mir wünschen, daß Parteien in den Parlamenten keine Fraktionen mehr bilden dürften. Daß die Abgeordneten nach Zufall sortiert Platz nehmen und das Parlament dann Entscheidungen fällt. Ja vielleicht wäre sogar der radikale Schritt einer ruhenden Parteimitgliedschaft nötig, die die Abgeordneten nicht mehr der Partei verpflichtet sein läßt, sondern dem Souverän und dem Gewissen, wie es unsere Verfassung vorsieht. Genau das Prinzip, das für den Bundespräsidenten gilt.

  Nergal